Neue Leitfäden zur besseren Kommunikation im Erwachsenenschutzrecht
Zwei neue Leitfäden unterstützen Betroffene und Fachpersonen bei der Vorbereitung von Gesprächen bei der KESB. Sie helfen Kommunikationsbarrieren zu überwinden und den Einbezug der Betroffenen in Verfahren zu verbessern.
Menschen mit Behinderung stehen häufig vor grossen Herausforderungen, wenn es darum geht, ihre Rechte im Erwachsenenschutzverfahren wahrzunehmen. Im Rahmen des NFP 76 hat das Forschungsteam unter der Leitung von Prof. Gabriela Antener im Projekt «Behörden in der Kommunikation mit Menschen mit Behinderung» untersucht, wie sich die Kommunikation der Behörden im Laufe der Zeit verändert hat, und aufgezeigt, wo Verbesserungsbedarf besteht.
Um Betroffenen und Fachpersonen eine bessere Vorbereitung auf Gespräche zu ermöglichen, haben die Forschenden zwei Leitfäden entwickelt: Ein erster Leitfaden wurde entwickelt, um Fachpersonen bei der Verfahrensführung im Kontext von Menschen mit Behinderung zu unterstützen und sie für deren spezifische Kommunikationsbedürfnisse zu sensibilisieren. Ein zweiter Leitfaden für Menschen mit Behinderung unterstützt Betroffene und ihre Begleitpersonen (z. B. Angehörige) bei der Vorbereitung von Gesprächen bei der KESB. Der Leitfaden für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen wurde in leichter Sprache verfasst. Beide Leitfäden entstanden in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Zielgruppen und stehen kostenlos zum Download zur Verfügung.
- Erwachsenenschutz-Verfahren – ein Leitfaden für Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen: Download und mobiles Lesen (barrierefreie Version) (16 Seiten, Deutsch)
- Menschen mit Behinderungen im Erwachsenenschutzverfahren – ein Leitfaden für Fachpersonen (24 Seiten, Deutsch)
- Video: Behörden in der Kommunikation mit Menschen mit Behinderung
- Projektwebseite «Behörden in der Kommunikation mit Menschen mit Behinderung»